BGH Pressemeldung vom zu zwei Urteilen des BGH vom 11.09.2013 (Aktenzeichen: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13) zur Berechnung des Rückkaufswerts
Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswerts darf einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, der durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals bestimmt wird. Der Bundesgerichtshof hat insoweit seine Rechtsprechung zur Berechnung des Rückkaufswerts bei wegen [...]